Geschwister Scholl Gymnasium
Waldkirch

Naturwissenschaftliches und sprachliches Profil mit bilingualem Zug

Schulordnung

 

ALLGEMEINE REGELN

Verhalten

  • Schüler, Lehrer, Eltern und alle an der Schule Beschäftigten begegnen sich mit Respekt und Höflichkeit.
  • Bei verletzenden oder beleidigenden Äußerungen, ausgrenzendem und aggressivem Verhalten wird von allen erwartet, dass sie regelnd und helfend eingreifen.
  • Gegebenenfalls können Streitschlichter, Klassenlehrer und die Verbindungslehrer eingeschaltet werden.
  • Grundsätzlich trägt jeder Verantwortung für die Sicherheit und die Sauberkeit im Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände und in der Mensa.
  • Alle Gefährdungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Deshalb ist z.B. verboten:
  • das Werfen von Schneebällen und anderen Wurfgegenständen
  • das Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern
  • die Benutzung von Inlinern, City-Rollern, Skateboards o. ä. im Schulgebäude
  • Ein sparsamer Umgang mit Heizung und Licht, Müllvermeidung und Mülltrennung sind für alle eine selbstverständliche Pflicht.
  • Um eine erhöhte Kohlendioxid - Konzentration zu vermeiden, muss während jeder Unterrichtsstunde eine zwei- bis dreiminütige Lüftungspause, ergänzt um eine Lüftungspause zur Teilung der Doppelstunde, durchgeführt werden.
  • Einrichtungsgegenstände der Schule - Tische , Stühle, Tafeln usw. – sowie Teile des Gebäudes – Türen, Wände, usw. – dürfen nicht beschmutzt oder beschädigt werden.
  • Medien, wie Computer, Beamer, Tageslichtprojektoren, Landkarten, Lehrbücher usw. sind pfleglich zu behandeln. Werden geliehene Lernmittel durch leichtfertigen Umgang für eine weitere Ausleihe unbrauchbar, sind die Wiederbeschaffungskosten vom Ausleiher zu erstatten.
  • Fahrräder, Mofas und Mopeds dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. 

Unterrichtszeit und Unterricht

  • Die Unterrichtszeit beginnt um 7.50 Uhr. Das Schulgebäude ist von 7.15 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. In der Zeit von 7.15 Uhr bis 7.40 Uhr dürfen sich Schüler innerhalb des Schulgebäudes nur in der Aula und im „Kiesbett“ aufhalten und nicht in den Gängen und Treppenhäusern. Ab 7.40 Uhr können die Zugänge zu den Klassenzimmern und Fachräumen und die Klassenzimmer betreten werden.
  • Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände bis zum Ende ihres Schultags nicht verlassen. Für die Mittagspause gilt eine Sonderregelung. Zum Besuch des Sportunterrichts muss das Schulgelände verlassen werden. Dabei ist der mit den Sportlehrern besprochene Weg einzuhalten und die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
  • Fachräume und Sporthallen dürfen nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten werden.
  • Jeder Schüler ist verpflichtet, seinen Unterricht und verbindliche Schulveranstaltungen zu besuchen.
  • Lehrer und Schüler haben die Pflicht, pünktlich zu Unterrichtsbeginn anwesend zu sein.
  • Spätestens nach dem Gongzeichen zum Stundenbeginn begeben sich alle Schüler auf ihre Plätze im Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor. Ist der Fachlehrer 5 Minuten nach dem Gong noch nicht bei seiner Klasse, fragt der Klassensprecher auf dem Sekretariat nach.
  • Während der Unterrichtszeit muss im Schulgebäude Ruhe herrschen. Insbesondere muss ein Raumwechsel so leise ablaufen, dass dadurch kein Unterricht gestört wird.

Ordnung in den Klassen

  • Für die Ordnung in ihren Klassenzimmern sind die Schüler selbst verantwortlich. Zusammen mit ihrem Klassenlehrer regeln sie die Einteilung der Klassenordner.
  • Am Ende eines Unterrichts ist der Unterrichtsraum grundsätzlich sauber und aufgeräumt zu verlassen.
  • Die Klassenordner putzen nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel.
  • Falls an diesem Tag kein weiterer Unterricht in dem Unterrichtsraum stattfindet, sind alle Schüler verpflichtet, ihre Stühle hochzustellen und auch Dinge aufzusammeln oder aufzuräumen, die nicht von ihnen selbst stammen. Die Klassenordner fegen anschließend den Raum, schalten das Licht aus und schließen die Fenster.
  • Die Lehrer sorgen dafür, dass diese Regeln eingehalten werden und schließen nach ihrem Unterricht die Unterrichtsräume grundsätzlich ab.
  • Zu Beginn des Schuljahres wird der Jahreskalender „Klassenarbeiten“ in Edupage eingestellt und an alle Kolleginnen und Kollegen verteilt. Die Arbeiten der Fächer, die in klassenübergreifenden Gruppen unterrichtet werden, werden sofort eingetragen.
  • Die Arbeiten aller übrigen Fächer sollen von den Fachlehrkräften laut Plan eingetragen werden, so dass die Jahrgänge 5 bis 10 höchstens zwei Klassenarbeiten innerhalb einer Woche schreiben. Am ersten Schultag nach einem Ferienabschnitt sollten keine Arbeiten geschrieben werden.
  • Der Klausurenplan wird dann im Klassenzimmer ausgehängt. Nur in Ausnahmefällen sollen Termine geändert werden.
  • Die Klassenlehrer überwachen die Einhaltung der Vorgaben.

Pausen, Hohlstunden und Vertretungsstunden

20 Minuten – Pausen

  • Pausenbereich ist der Schulhof und für die Kurstufe 1 und 2 zusätzlich das Kiesbett.
  • Das Sekretariat ist in den 20 – Minuten - Pausen für Schüler zum Erledigen notwendiger Verwaltungsgeschäfte geöffnet. Alle anderen Schüler verlassen zügig ihre Unterrichtsräume und gehen auf den Schulhof.
  • Alle Schüler der Klassen 5 bis 10 müssen sich auf den Schulhof begeben. Bei schlechtem Wetter dürfen sich die Schüler auch im Bereich Aula und Kiesbett aufhalten. Die Entscheidung darüber liegt bei der aufsichtsführenden Lehrkraft.
  • Die Mensa darf in den Pausen nur aufgesucht werden, um sich etwas zu trinken und zu essen zu holen. Das Hinsetzen an die Tische ist in den 20 - Minuten Pausen nicht erlaubt.
  • Die Schüler der Kursstufe dürfen sich auch im Kiesbett aufhalten.

Mittagspause

  • Schüler, die zu Hause oder in der Mensa Mittag essen, dürfen dazu das Schulgelände verlassen. Alle anderen Schüler der Klassenstufen 5 – 10 dürfen sich im Schulhof, in der Aula und im „Kiesbett“ aufhalten. Über den Umfang des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes beim Verlassen des Schulgeländes werden die Eltern bei der 1. Klassenpflegschaftssitzung eines neuen Schuljahrs durch den Klassenlehrer informiert.
  • Aufenthaltsbereiche für die Mittagspause sind die Aula, das Kiesbett, der Schulhof und die Mensa. Im Schulgebäude dürfen nur ruhige Spiele gespielt werden. Für Renn-, Fang-, Versteck- und Ballspiele steht der Schulhof zur Verfügung.
  • Während der Mittagspause steht ein Lehrer als Ansprechpartner im Lehrerzimmer bereit. Dieser kontrolliert in unregelmäßigen Zeitabständen die Aufenthaltsbereiche.

Hohlstunden sind nur solche Stunden, in denen für den Schüler laut regulärem Stundenplan kein Unterricht vorgesehen ist

  • Schüler der Unter- und Mittelstufe müssen sich in ihren Hohlstunden in den Aufenthaltsbereichen Schulhof, Aula und Kiesbett aufhalten.
  • Schüler ab der Kursstufe können sich zum konzentrierten, ruhigen Arbeiten ein freies Klassenzimmer durch einen Lehrer aufschließen lassen.

Vertretungsstunden

  • Vertretungsstunden sind Stunden, die über die Vertretungspläne (Bildschirm über dem Glaskasten) ausgewiesen werden.
  • Wenn möglich, wird Unterricht, der regulär in den ersten oder letzten Stunden eines Schultags unterrichtet würde, in die zu vertretenden Stunden verlegt. Andernfalls erhalten die Schüler durch die Bereitschaftslehrer Arbeitsaufträge.
  • Für Vertretungsstunden gilt die gleiche Anwesenheitspflicht wie für regulären Unterricht.

Entschuldigungen bei Krankheit

  • Wie Sie Ihr Kind über Edupage absent melden, erfahren Sie hier.
  • Innerhalb von drei Tagen ist dem Klassenlehrer oder Tutor eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
  • Fehlende Schüler werden vom Fachlehrer in das Klassenbuch eingetragen.
  • Wenn ein Schüler der Klassenstufe 5 – 10 während der Unterrichtszeit erkrankt, füllt er den Entlassschein im Hausaufgabenheft aus und lässt sich diesen vom Fachlehrer des momentanen Unterrichts oder des folgenden Unterrichts abzeichnen.
  • Kann ein Schüler der Kursstufe nicht an einer Klausur teilnehmen, muss er sich vor Beginn der Klausur im Sekretariat entschuldigen. Bei unentschuldigtem Fehlen werden Klausuren mit 0 Punkten bewertet.
  • Schüler der Kursstufe legen bei Wiederaufnahme des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung vor; bei Minderjährigen ist diese von den Eltern zu unterschreiben. Bei einzelnen Fehlstunden ist die Entschuldigung dem Fachlehrer, bei ganz- oder mehrtägigem Fehlen dem Tutor vorzulegen.
  • Volljährige Schüler dürfen sich pro Halbjahr acht Mal selbst entschuldigen, danach besteht Attestpflicht für dieses Halbjahr.
  • Bei häufigen Fehlzeiten kann von der Schulleitung eine grundsätzliche Attestpflicht angeordnet werden.

Beurlaubungen vom Unterricht

  • Eine Beurlaubung ist nur in besonders begründeten Fällen möglich und muss von den Eltern spätestens 3 Schultage vorher beantragt werden.
  • Das Formblatt liegt im Regal vor dem Sekretariat.
  • Fachlehrer können einen Schüler für ihre Unterrichtsstunde beurlauben. Klassenlehrer können einen Schüler für maximal zwei Schultage beurlauben. Über Beurlaubungen für mehr als zwei Schultage oder zur Ferienverlängerung entscheidet die Schulleitung.

Drogen und Waffen

  • Auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot.
  • Der Konsum, die Weitergabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind verboten. Bei besonderen Schulveranstaltungen kann der Schulleiter Ausnahmen genehmigen.
  • Folgende Handlungen werden polizeilich angezeigt und in der Regel mit einem sofortigen Schulausschluss geahndet:
    • Das Mitbringen, der Konsum, die Weitergabe oder der Verkauf von Drogen.
    • Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen.

Alle Schüler sind aufgefordert, Missachtungen dieser Regeln Lehrern ihres Vertrauens oder ihren Eltern zu melden.

 

sonstige Regelungen

  • Die Benutzung von Mobiltelefonen, Smartphones und Geräten der Unterhaltungselektronik ist an der Schule außer zu Unterrichtszwecken  nicht gestattet. Lediglich den Kurstufen 1 und 2 ist die Benutzung solcher Geräte in Freistunden im Kiesbett  gestattet. Auch wenn eine Lehrkraft explizit um Erlaubnis gefragt wurde, kann die Benutzung solcher Geräte gestattet werden. Die aktuellen Datenschutzrichtlinien sind für den Gebrauch bindend.
  • Es ist ausdrücklich untersagt, Filme oder Fotografien anderer am Schulleben Beteiligter aufzunehmen."
  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände darf nur zu Unterrichtszwecken oder bei Schulveranstaltungen fotografiert oder gefilmt werden. Sind Einzelpersonen oder Kleingruppen Motivschwerpunkte von Bildern oder Filmaufnahmen, so ist eine private Veröffentlichung- insbesondere im Internet- nur mit deren Einwilligung erlaubt.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände. Beim Sportunterricht sind alle Wertsachen, wie z.B. Geldbeutel, Uhren, Handys, Schmuck, Schlüssel usw., in die Wertsachenbox zu legen.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
  • Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft trägt durch beherztes Eingreifen und umsichtiges Verhalten dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule werden sofort der Schulleitung mitgeteilt. Diensthabende Schulsanitäter (siehe Aushang im Glaskasten) sind bei Bedarf zu verständigen.

Information über die Schulordnung

  • Die Klassenlehrer sind verpflichtet in der Klassenlehrerstunde zu Beginn jedes neuen Schuljahrs ihren Schülern die Schulordnung vorzustellen und zu erläutern bzw. auf die wichtigsten Regelungen der Schulordnung erneut hinzuweisen.
  • Während des Schuljahrs aufgenommene Schüler werden von der Schulleitung über die Schulordnung informiert.
  • Die Schulordnung hängt als Daueraushang im Glaskasten aus und ist auf der Schulhomepage hinterlegt.
  • Verstöße gegen die Schulordnung werden mit konsequenten und angemessenen Maßnahmen geahndet.
  • Begriffe wie Lehrer und Schüler stehen gleichermaßen für weibliche und männliche Personen.

 

Stand: März 2019

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